Christine Maria Winkler: Unterschied zwischen den Versionen
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TAUFZEUGNIS AUS DEM JAHRE 1800 FÜR EINE | TAUFZEUGNIS AUS DEM JAHRE 1800 FÜR EINE | ||
UNEHELCHE ZU GOTHA GEBORENE TOCHTER. | UNEHELCHE ZU GOTHA GEBORENE TOCHTER. |
Version vom 14. Januar 2019, 19:55 Uhr
TAUFZEUGNIS AUS DEM JAHRE 1800 FÜR EINE UNEHELCHE ZU GOTHA GEBORENE TOCHTER.
Dies ist das Taufzeugnis für die unehelich geborene Christine Maria Winkler. Sie ließ sich dieses, im dreizehnten Lebensjahre, für die nahende Confirmation ausstellen.
Gezeichnet und gesiegelt wurde es durch Johann Friedrich August Grosch, Stadtkirchner zu St. Augustin/Gotha.
Hier nun der von mir transkribierte Text:
"Auszug aus dem bey der St. Augustinerkirche befindlichen Taufregister.
Am vier und zwanzigsten May des ein Tausend sieben Hundert sieben und achzigsten Jahres ließ Catharine Margarethe Friedericke Winkler, aus Gotha, eine uneheliche Tochter, mit Nahmen Christine Maria, durch den damah,, ligen Herrn Assessor Credner taufen.
Daß vorstehender Auszug mit gedachtem Taufregister vollkommen übereinstimme, sol,, ches wird hiermit unter Hand und Siegel pflicht,, mäßig bezeuget. Gotha, den zweyten April ein Tausend acht Hundert.
Johann Friedrich August Grosch Stadtkirchner zu St. Augustin."
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