Carl Franz Buddeus
GRÜNDE WESHALB CARL FRANZ BUDDEUS EINE ZWEITES MAL HEIRATETE.
Buddeus heiratet nach dem Tode seiner ersten Frau und nach 7 jähriger Witwerzeit ein zweites Mal mit 42 Jahren, die 20 Jahre jüngere Jungfer Sophien Elisabeth Wachler. Aus seiner Feder stammen diese Worte:
"Inzwischen waren meine Umstände abermals verschiedenen Veränderungen unterworfen. Gleichwie ich in dem Hause des damaligen Herrn Raths und Ober-Steuer-Beysitzers, Georg Gottfried Wachlers, bekannt ware, und eine besondere Neigung gegen dessen eintzige Tochter, Jungfer Sophien Elisabeth Wachlerin, empfande, also entschlosse ich mich gantz schleunig meinen siebenjährigen Wittber-Stand mit der zweyten Ehe zu verwechseln; wie ich mich denn mit derselben unter Einwilligung ihrer Eltern den 3ten des Brachmonaths 1737 verlobte, und den 17den darauf von Herrn Superintendenten Zacharia, als eines Schwagers von meinem Herrn SchwiegerVater, in dessen Pfarr-Wohnung zu Wangenheim priesterlich zusammen geben liesse. Aus dieser Ehe hat mich Gott den 6sten Hornung 1739 mit einem jungen Sohne erfreuet, welchem ich den 8ten bey der heiligen Tauff-Handlung den Nahmen Georg Carl Immanuel beylegen liesse. Desgleichen ist meine geliebteste Ehegenoßin den 24sten des Herbstmonaths 1744 mit einer jungen Tochter entbunden worden, welche den 26sten getauffet und Friedericke Dorothee Elisabeth genennet worden."
Unter den "verschiedenen Veränderungen" des ersten Satzes sind die schwierige Haushaltung Buddeu`s zu verstehen. Er schreibt dazu nähmlich: "Die Beschwerlichkeiten der Haushaltung brachten mich im Jahre 1736 nochmals zu dem Entschluss, selbige aufzugeben, und meine Kinder in das Haus und an die Kost des Herrn Cammer-Secretary Michaelis und dessen Eheliebsten, und nach einiger Zeit meinen Sohn besonders in die Kost und Unterweisung des Herrn Pfarres Grosch zu Burgtonna zu gebe, mich aber aus einem Gasthofe in meiner Wohnung speißen zu lassen."
Es ist nun so, das Buddeus seine Kinder nicht nur wegen der schlechten Haushaltslage in Pflege gab, sondern er mehr Platz brauchte für die Angebetete. Er sendete also die Kinder fort um zu heiraten. Die Heirat war notwendig geworden, schon aus finanzieller Lage heraus.
Anzuführen sind die Taufzeugen des Georg Carl Immanuel Buddeus: Herr Ober-Steuer Rath Wachler, Herr Ober-Consistorial-Vice-Präsident Cyprian, Herr Obrist Goes, Herr Kirchen-Rath Walch, Frau Hof-Räthin Hülsemann.
Anzuführen sind die Taufzeugen der Friedericke Dorothee Elisabeth Buddeus: Herr Geh. Regierungsrath Flörcke, Herr Rath und Amtmann Wachler, Herr Diaconus Avenarius, Frau Assessorin von Gerstenberg, Frau Cammer-Rath Jäger, Frau Rath Schultz.
Copyright by Jens Geutebrück
Urheberechtshinweis
Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.
Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.
Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".