Catharinenkapelle (Roda)

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VOM SCHAFSTALL DES KLOSTERS "ZUM HEILIGEN KREUTZ" UND VON DER ST. CATHARINENKAPELLE ZU RODA.

Im Capvt IV. des Werkes "Memorabilia Historiae Gothanae" von Caspar Sagittarius aus dem Jahre 1689 findet man genauere Angaben zum Kloster der Cisterciensernonnen zu Gotha. So befindet sich darin eine Auflistung der Äbtissinnen.

Der Verkauf des Dörfchens Roda mit samt seiner Kirche "Zum Heiligen Kreutz", geschah also im Jahre 1251 unter der Äbtissin "JUTTA". Die Nutzbarmachung und Umwandlung des Dörfchens in eine Art Schafzuchtanlage, muss sich über mehrere Jahre hingezogen haben, noch bis unter die im Jahre 1270 genannte Äbtissin CATHARINA.

Wir fassen als zusammen und zeigen nochmals den älteren Artikel, die Verkaufsurkunde beinhaltend:

Nähere Erläuterungen und genauere Angaben zum Verkauf des Dörfchens Roda und der dazugehörigen Heiligen-Kreuz Kirche (mit Widdumb, das zur Kirche gehörige Einkommen) an das Nonnenkloster zu Gotha.

Nach dieser Urkunde ging das Dörfchen Roda bereits durch den Vater der Benannten im Jahre 1251 an die Cisterciensernonnen zu Gotha. Also bestand der Schaftstall auf dem Gelände des Dörfchens erst seit frühestens 1252/53.

Auf der Urkunde No. LXXIV bestätigt durch die Söhne Ditterich von Kunendorff`s den Verkauf des Dörfchens mit Kirche.

Hier nun der transkribierte Urtext der Schrift:

"Weilen der Lauf der Zeit die menschliche Handlungen aufheben kan, das hero sind solche durch Gewisheit der Schriften zu bevestigen. Ich Hermann von Kunendorf und meine Brüder Diterich und G. bekennen durch Inhalt des Gegenwärtigen, und wollen allen jetztlebenden und künftigen Gläubigen Chriſti zu wissenthun, daß wir uns alles Rechts und Anspruchs, welcher uns und unsern Erben zustehen könte an den Güthern, welche unser Vater Th. löblichen Gedächtnisses dem Kloſter des heil. Creuzes bey Gotha verkaufet hat, es mögen lehnbare oder eigenthümliche Güther gewesen seyn, und wann er auch nach dem Kauf einige Höfe oder andere unsere lehnbare Güther erkaufet haben sollte, begeben, und freywillig und aufrichtig vor dem Landrichter H. von Hiesingeroda und Gis. Schultheiß begeben haben. Also, daß vorermeldtes Kloster und die Aufseher, so dem Herrn daselbst dienen, weder von uns noch von einigen unsern Erben und Nachfolgern Anforderung oder Beunruhigung wegen dieser Güther oder Pfründe davon jemahls im übrigen erleiden sollen; sondern wir wollen vielmehr sowohl bey diesen Güthern als auch in anderen der Kirche selbſt beförderlich seyn. Für diese Handlung und Anordnung haben wir von vorbesagten Kloſter fünf Mark empfangen. Damit aber diese unsere freywillige Schenkung und Uebergabe zu aller Zeit und ewig genehm verbleibe, haben wir darüber diesen mit dem Siegel unsers Vaters Th. weil uns ein eigenes Siegel mangelt, und dem Siegel des Landgerichts, wie auch dem Siegel des Probts zu Uechterishuse, ingleichen mit dem Siegel der Bürger von Gotha bevestigten Brief ausgehändiget. Unter dem Zeugnis aller, deren Namen hier folgen. Hr. H. von Hiesingerode, Hr. Heinrich, Probst von Uechterishusen, Giselher, damals Schultheiß, Heinrich von Malsleiben, Heinrich von Baldestete, Heinrich von Cleberc, Heinrich Wendepfaffe, Reinhard von Ulleiben, Th. von Siebeleiben, Heinrich von Indagine, (Hayn) Bürger: Heinrich Rose, Heinrich Willekume, B. Grozhoubet, Hartung Wirsink, Hartung von Tutelstete, Günther, Münzmeiſter, Volmar, Münzmeister, Sifrid Windeschmann und andere mehr. Geschehen im Jahr des Herrn 1284 am vierten Tag nach Reminiscere (den 14ten Februar.)"

Siehe auch Urkunde No. XIV. bei Madelung, 1767.

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