Die Geschehnisse betreffend, auf dem alten Gottesacker zu Gotha, an Walpurgis 1874.

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Gothaisches Tageblatt vom 7.Mai 1874, Nr. 106 Bekanntmachung demjenigen, welcher die Urheber des auf dem Friedhof Nr. 1 im STARKLOFF'schen Erbbegräbnis ver= übten Frevel so bezeichnet, daß ihre Verurteilung und Bestrafung erfolgen kann, wird eine Belohnung von 100 Thalern zugesichert. Gotha, 7. Mai 1874 Der Staatsanwalt gez. Morchutt. 1 (Diese Bekanntmachung ist sowohl im Tageblatt als auch in der Goth. Zeitung wiederholt worden.)

Goth. Zeitung nebst Regierungs- und Intelligenzblatt f. d. Hzgt Gotha. Sonnabend, den 2. Mai 1874.

Gotha 1. Mai. Die Kunde von einem Akt der abscheulichen Rohheit durchflog heute Mittag, als wir eben die Zeitung zur Presse fertig machten, die Stadt. Wir haben es vorgezogen, uns selbst erst an Ort und Stelle vom Tatbestand zu über= zeugen, ehe wir eine Nachricht davon brachten, an deren Begründung wir noch immer nicht zu glauben vermochten. Leider würde die Nachricht begründet ge= wesen sein. In Gotha sind wirklich unsere Toten

in der stillen Familiengruft, in der die Liebe ihrer Familienangehörigen sie birgt, nicht ein= mal sicher vor der ruchlosen Hand, welche roh den geheiligten Schlaf der Toten zu stören wagt; Jn unserem Gotha werden Familiengrüfte er=