Ernst Blödner: Unterschied zwischen den Versionen

Aus www.gotha-wiki.org/
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „mini| Ein Trauerlaubnisschein aus der Hochphase des "Realismus". Dies ist der Schein zur Erlaubn…“)
 
Zeile 15: Zeile 15:
 
aussetzung erteilt, dass sonst ein Ehehinderniss nicht obwaltet, und wird
 
aussetzung erteilt, dass sonst ein Ehehinderniss nicht obwaltet, und wird
 
demselben gegewärtiges Zeugniß hierüber zum Erhub des kirchlichen Auf,,
 
demselben gegewärtiges Zeugniß hierüber zum Erhub des kirchlichen Auf,,
gebots, sowie der Trauung audgefertigt.
+
gebots, sowie der Trauung ausgefertigt.
  
 
Gotha, den 27`` November 1856.
 
Gotha, den 27`` November 1856.

Version vom 11. März 2019, 14:04 Uhr

53921383 1198864980296079 6495608697660637184 n.jpg

Ein Trauerlaubnisschein aus der Hochphase des "Realismus".

Dies ist der Schein zur Erlaubnis der Trauung für den Tambacher Pfarrer Ernst Blödner (*1872). Er hatte as Ober-Consistorium zu Gotha darum gebeten, die Witwe des Apothekers Metz zu ehelichen. Dies wird hier vom Ober-Consistorium zu Gotha gestattet.

Gestempelt ist das Schreiben mit einem Blindstempel des "Herzogl. Ober- Consistoriums zu Gotha" mit dem Wappen des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha.

Unterzeichnet ist es von Ober-Consistorial-Rath Johann Friedrich Freytag (1781-1860). Er war einer der sieben Weisen zu Gotha.

Dahier nun meine Transkription des Dokumentes:

"Dem Pfarrer E. Blödner in Tambach wird hiermit auf sein Nach,, suchen, sich mit Frau Clara Metz, Wittwe des daselbst verstorbenen Apothekers Metz, verheiraten zu dürfen, die Erlaubnis hierzu in der Vor,, aussetzung erteilt, dass sonst ein Ehehinderniss nicht obwaltet, und wird demselben gegewärtiges Zeugniß hierüber zum Erhub des kirchlichen Auf,, gebots, sowie der Trauung ausgefertigt.

Gotha, den 27`` November 1856. Herzogl. S. Ober,,Consistorium J. Friedrich Freytag"

Urheberrechtshinweis

Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und darf unter keinen Umständen verwendet werden.

Alle Texte und Bilder dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und dem Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors weder kopiert, verändert oder auf anderen Webseiten verwendet werden.

Falls Zitate aus Texten dieser Seite verwendet werden, ist folgende Quelle anzugeben: "Jens Geutebrück, Gotha-Wiki.org und der Titel des jeweiligen Beitrages".