Johann Languth

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Zum Erbbegräbnis LANGUTH auf dem alten Gottesacker zu Gotha.

Schon im Jahre 1673 hat das Begräbnis existiert. Es wurde in diesem Jahre für Bürgermeister Johann Languth angelegt. Allerdings waren die Steine der zwei Bürgermeister Languth schon im Jahre 1724 nicht mehr dort erhalten. Sie müssen kurz vorher abgeräumt worden sein, wahrscheinlich weil die bezahlte Liegefrist 1723 abgelaufen war. Das Begräbnis blieb allerdings im Besitze der Familie und barg nun Platz für die jüngeren Generationen. 1703 wurde die im Kindesalter verstorbene Tochter, Rosina Magdalena, des Fürstl. Sächs. Römhild. Hof Advokaten Veit Andreas Languth, dort nach längerer Bestattungspause beigesetzt.

Noch im Jahre 1724 befanden sich nur jung verstorbene Familienmitglieder in jüngster Zeit dort begraben. Deshalb schreibt Bachov in "Sepulcris Gothanis": "Interjectum quidem Languthianum; sed quia in hoc nulli positi notabiliores cippi, ..." - Soll heißen, das er zu dieser Grabstelle nicht viel zu schreiben hat, da sich in ihr keine bemerkenswerten Steine befinden. Leider sind natürlich aus diesem Grunde die Grabinschriften der bis 1724 dort stehenden Steine nicht notiert worden. Das Begräbnis war ein Mausoleum mit unterirdischer Gruft und lag zwischen den Erbbegräbnissen Wachler und Heydenreich an der Nordmauer. Das Begräbnis Languth kam später in den Besitz der Familie Eichel und bestand mit dem Mausoleum noch bis zum Jahre 1902.

Die Maaße des Mausoleums waren folgende: In der Breite 5,40 Meter, in der Tiefe zur Mauer hin 4,90 Meter und einer Höhe von 3,80 Metern. Die Tiefe der Gruften war bisher nicht ermittelbar.

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